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annBlick Fotografie & Design
Ann-Kathrin Steinkemper
Am Freien Stuhl 15
33129 Delbrück

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E-Mail: ann.blick@web.de

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Handwerk eingetragen in Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
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DATENSCHUTZ – UND VERTRAGSKLAUSELN

§ 1 Nutzung der Fotografie
Das alleinige Urheberrecht liegt beim Fotografen! Beide Vertragsparteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne
zeitliche, örtliche oder inhaltliche Einschränkungen in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien aufzubewahren (Art. 24 §1 URG), im Internet zu veröffentlichen (außer Teilakt / Vollakt) und von den Fotos Ausbelichtungen anfertigen zu lassen oder / und selbst auszudrucken. Sollte der Kunde die Fotos im Internet veröffentlichen, so muss der Kunde deutlich machen, dass der Fotograf der Urheber der Bilder ist. (z.B. Fotograf: Ann-Kathrin Steinkemper) Für eine
gewerbliche Nutzung benötigt der Kunde vom Fotografen ein erweitertes kostenpflichtiges Nutzungsrecht. Der Kunde
hat seine Gäste darüber zu informieren, dass Fotos gemacht werden. Sollte jemand nicht fotografiert werden wollen,
möge dieser sich am Tage der Hochzeit bei dem Fotografen melden!
DIe Bilder werden nie als RAW-Format herausgegeben und sind so unverkäuflich!
§ 2 Datenschutz
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten
gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
§ 3 Honorar
Preislich setzen sich alle Angebote nach folgenden Punkten zusammen: Zeit fotografische Aufnahmen, Zeit digitale
Bildbearbeitung, Fahrtzeit und –kosten bis insgesamt 50 km, professionelle Bearbeitungsprogramme, sowie professionelles Kameraequipment! Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte
Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber
getragen. Die Anzahlung von 20% ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnung zu überweisen oder in Bar zu begleichen.
Der Rest Betrag ist nach Rechnung im Zeitraum von einer Woche vor der Hochzeit und einer Woche nach der Hochzeit zu überweisen oder Bar zu begleichen. Der Kunde erhält innerhalb von 14 Tagen die digital nachbearbeiteten Fotos in voller Auflösung im .jpg-Format auf einem Datenspeicher zur freien privaten Nutzung. (Siehe §4) Bei Kündigung des Vertrages
von Seiten des Kunden wird die Anzahlung von 20% nicht zurück erstattet!
§ 4 Haftung / Gefahrübergang
Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
Natürlich wird sich Ann-Kathrin Steinkemper in diesem Falle dringend um einen Ersatzfotografen bemühen. (Ich verfüge
über einen großen (!) Kreis von Kollegen und anderer professioneller Fotografen aus der Umgebung!) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
§ 5 Sonstige Abreden
Dieser Vertrag unterliegt Deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
§ 6 Salvatorische Klausel
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Klauseln in seinen übrigen Teilen wirksam. Anstelle der
unwirksamen Klauseln treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine
unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

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